Unsere AGB's


1. Geltung der Bedingungen

1.1
Lieferungen, Leistungen und Angebote der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®-Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® nicht an, es sei denn, DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®-Geschäfts Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® in Kenntnis entgegenstehender oder von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®-Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

1.2
Diese Verkaufsbedingungen der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §§ 14, 310 BGB und finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte mit DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® Anwendung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
Die Angebote der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® sind freibleibend und unverbindlich.

2.2
Bestellungen werden für DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® durch deren schriftliche oder ausdrückliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen der schriftlichen Bestätigung der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich des jeweilig gültigen Mehrwertsteuersatzes und einschließlich Verpackung, Versand, Transportversicherung und Montage.

3.2 
Die Rechnungen der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® sind zahlbar 21 Tage nach Rechnungsdatum Fälligkeit und Zugang ohne jeden Abzug in bar, es sei denn, der Vertragspartner weist einen späteren Zugang der jeweiligen Rechnung nach.  In diesem Fall ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zu Zahlung fällig. Bei der Bestellung von Maschinen und Anlagen ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Angebotssumme fällig. Die Restzahlung ist fällig nach erfolgter Inbetriebnahme.  DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® sind bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen, derzeit in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren
DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®, falls nichts anderes vereinbart ist, 2% Skonto unter der Voraussetzung, dass vorhergehende DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®-Rechnungen ausgeglichen sind.

3.3 
Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

3.4 
Sollten DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ihre Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, wird der am Tage des Versands gültige neue Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 
DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® behalten sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und –kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

3.6 
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® anerkannt sind.

3.7 
Erhalten DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die nach pflichtmäßigem Ermessen geeignet sind, ihren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so können DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist oder Vorauszahlungen oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® sind außerdem berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Kommt der Käufer dem berechtigten Verlangen der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® nicht oder nicht rechtzeitig nach, können DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Kommt der Käufer mit einer Teilleistung in Rückstand, können DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nicht Vermögensbedingtem Leistungsverzug können DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferung

4.1
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

4.2
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

4.3 
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® die Verzögerung zu vertreten hat.

4.4 
Abrufaufträge sind – sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden – innerhalb von sechs Monaten, nachdem DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® ihre Lieferbereitschaft gemeldet haben, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® berechtigt, Abnahme zu verlangen.

4.5 
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt – gleichgültig, ob in den Werken der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® oder bei ihren Vorlieferanten eingetreten – hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe – oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer Schadensersatz verlangen kann. Hat die Leistung aufgrund der Verzögerung für den Käufer kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Treten die vorgenannte Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung, wenn dieser DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® rechtzeitig vor Auftragsabwicklung schriftlich informiert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

4.6 
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 20% des Kaufpreises zu verlangen. Der Nachweis, dass DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten.

5. Gefahrübergang

5.1 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine frachtfreie Lieferung zum Bestimmungsort vereinbart. Die Gefahr geht mit Ablieferung der Ware am genannten Bestimmungsort, auch Aufstellort, auf den Käufer über.
Der Käufer hat seiner unverzüglichen Untersuchung – und Rügepflicht gemäß §377 HGB nachzukommen.

6.  Gewährleistungsansprüche
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, haften DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® für berechtigte Sachmängel wie folgt:

6.1
Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

6.2
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, bei Vorführgeräten in 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. §479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und §634a BGB (Baumängel).
Verzögert sich die Inbetriebnahme der Maschine aufgrund von Gründen, die nicht von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® zu vertreten sind länger als vier Wochen, so beginnt die Gewährleistungsfrist vier Wochen nach Lieferung der Maschine beim Kunden.

6.3
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® über.

6.4
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® berechtigt, die ihnen entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.

6.5
Zunächst sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Käufer hat DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen.

6.6
Keine Gewähr leisten DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®:
- für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter anderem Dichtungen;
- für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® zurückzuführen sind;
- wenn auf einen Wasserfilter verzichtet wird, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den Einsatz eines Wasserfilters erfordern und dadurch Mängel auftreten. Der Kunde wird in der Auftragsbestätigung jeweils darauf hingewiesen, ob der Einsatz eines Wasserfilters erforderlich ist;
- für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Geräts (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® gemäß der Bedienungsanleitung des jeweiligen Kaffeemaschinentyps) entstehen;
- für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das Nichtverwenden von Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.

6.7
Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8.

7.  Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

7.1
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 60% des Warenwertes. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

7.2
Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit ihm eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

8.  Schadensersatzansprüche

8.1
Weiter gehende Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.2
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Abgabe von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.  Eigentumsvorbehalt

9.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, Eigentum von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® (Vorbehaltsware). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 15% übersteigt, werden DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® zum Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung zur Vertragserfüllung berechtigt. Der Käufer ist unverzüglich zur Herausgabe der Kaufsache verpflichtet.

9.2
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenendbetrages der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®-Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®, die Forderung der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® verpflichten sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Fehlt es an letztgenannter Voraussetzung, können DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® verlangen, dass der Käufer DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.3
Wird im Eigentum der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirkt  Die KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswerts ihrer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

10. Abtretungsverbot

10.1
Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® aus Verträgen, die zwischen DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® und dem Käufer geschlossen worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

11.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® der Erfüllungsort.

11.2
Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Langen (Hessen) vereinbart, ist der Geschäftssitz von DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN®.  DIE KAFFEEMASCHINENDOKTOREN® sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

11.3
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für sämtliche Vereinbarung gilt die deutsche Sprache.